Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden allgemeinen Geschäfts bedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit Hanna Engels, folgend HE genannt. (Stand 8. Dezember 2007)
§1 Anwendbarkeit
HE schliesst nur zu diesen AGBs ab. Mit der Auftragerteilung in schriftlicher oder mündlicher Form anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. HE behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
§2 Auftrag & Bestätigung
Für neue Kunden ist die erste Besprechung unentgeltlich und für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten Besprechung folgenden Tätigkeiten sind entgeltlich. Wird im Gespräch HE aufgefordert, Ideen zur Gestaltung von Werbemitteln zu entwickeln, gilt dies als Auftragserteilung, die in der Regel schriftlich bestätigt wird, aber nicht muss. Die Zusammenarbeit setzt die Einverständniserklärung mit den vorliegenden AGBs voraus, auf die der Auftraggeber mündlich und / oder schriftlich hingewiesen wurde.
§3 Leistung & Vergütung
Leistungen werden grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet. Die Leistungen erfolgen nach entsprechend getroffenen Vereinbarungen. Angebote sind nur insofern verbindlich, als die Basis klar definiert werden kann.
Angebote sind zudem freibleibend.
Abweichende oder zusätzliche Leistungen, die beim Briefing oder der Auftragserteilung nicht erhalten waren, werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt.
Vom Kunden angeforderte, jedoch nicht verwendete Entwürfe oder andere Leistungen sind entsprechend der Anwendung zu vergüten. Mit dieser Vergütung ist nur die Entwurfsarbeit abgegolten. Eine Verwendung solcher Entwürfe darf erst nach Zustimmung und nach Abgeltung eines gesondert zu vereinbarenden Honorars erfolgen.
Berechnungsgrundlage des Honorars sind die in der Preisliste angegebenen Stundensätze. Dynamischen Preisangaben sollen Spannweiten vermitteln. Dem Kunde wird empfohlen, wenn er detailliertere Preisangabe wünscht, einen einen Kostenvoranschlagachen zu lassen.
Der Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Ankündigung über die voraussichtlichen Kosten. Wird dieser jedoch wesentlich überschritten, so ist HE verpflichtet, dies dem Kunden anzuzeigen. Einen Aufschlag von 15-20 % kann in manchen Fällen möglich sein und sollte als Toleranzgrenze vom Kunden eingeräumt werden.
Falls im Enstehungsprozess der Werbemittel zusätzliche als die zuerst für den Kostenvoranschlag besprochenen Leistungen vom Kunden erwünscht werden, werden diese jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt.
Grundlage für ein Angebot sind immer die vom Auftraggeber erteilten Detailangaben.
Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorherigen Preise ihre Gültigkeit!
Die erstellte Webseite bleibt Eigentum von HE bis das vollständige Honorar abgegolten ist.
§4 Domainbeschaffung
Bei der Beschaffung von Internet-Domains wird HE zwischen dem Kunden und den Organisationen zur Domain-Vergabe als Vermittler tätig. HE hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Kunde stellt HE hiermit von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, frei. Die vertragliche Leistung gilt mit der Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
§5 Produktion Dritter
Bei der Vergabe von Produktionen an Dritte wie z.B. die Produktion von Drucksachen o.Ä. durch Dienstleister, wird HE als Vermittler tätig. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift die Freigabe von zu produzierenden Objekten. Für Fehler oder Schäden die durch fehlerhafte Freigabe oder durch Fehler der Dienstleister entstehen ist HE nicht verantwortlich. Dies gilt ebenfalls für Freigaben die HE im Auftrag des Kunden durchführt. Aufträge an Dritte werden im Namen des Auftraggebers erteilt. Für Forderungen Dritter, die dem Kunden direkt in Rechnung gestellt werden, übernimmt HE ebenfalls keine Verpflichtungen.
§6 Verantwortlichkeit und Sorgfalt
Von dem Auftraggeber zur Bearbeitung oder Einbindung freigegebener Bilder, Grafiken, Tabellen und sonstigen Materialien werden HE in digitaler Form zur Verfügung gestellt, von denen der Auftraggeber eigene Kopien behält und im Fall eines Datenverlustes zurückgegriffen werden kann. Im Fall des Verlustes oder Beschädigung von eingereichten Datenträgern haftet HE nur bei Vorsatz und grober Fahrläßigkeit. Trotz bester Bemühung um maximale Sicherheit kann kein absoluter Schutz vor Zugriff Dritter oder Schädigung durch Viren etc gwährleistet werden.
§7 Lieferfristen und Termine
basieren auf Absprache. HE arbeitet in der Regel termingerecht.
Bei höherer Gewalt, Krankheit oder unvohergesehenen Computerproblemen zB. Viren, Betriebsstörungen, Streik können sich Termine jedoch verschieben. HE kann für solche Verschiebungen nicht haftbar gemacht werden, bemüht sich jedoch immer auf um eine schnelle und einvernehmliche Lösung.
Diese Regelungen schließt auch das Wartungsabo mit ein.
§8 Urheberrecht und Rechtsabklärung
Der Kunde anerkennt die geistige Urheberschaft an allen geschaffenen Leistungen von HE. Ohne das ausdrückliche Einverständnis von HE dürfen keine Änderungen an deren Arbeiten vorgenommen werden. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist unzulässig. Mit der Begleichung des Honorares erwirbt der Kunde an die Erstnutzung gebundenes Nutzungsrecht. Unter Erstverwendung versteht HE den Umfang der vorgesehenen Nutzung, wie diese vom Kunde bei Auftragserteilung definiert wurde. Jeder weitergehende Nutzung ist zusätzlich honorarpflichtig.
§9 Reklamation und Nachbesserung
Der Auftraggeber muss unmittelbar nach der Übergabe der Dienstleistung die erstellten Daten auf Mängel prüfen. Reklamationen sind innerhalb 8 Tage nach Erhalt der Arbeiten / Produkte, bzw. Onlinestellung schriftlich an HE zu richten. Nach dieser Zeitspanne erlischt der Anspruch auf Nachbesserung und die im Auftrag gegebene Leistung gilt als erfüllt.
§10 Gerichtsstand
Der gemäß diesen Geschäftsbedingungen abgschlossenen Vertrag untersteht Deutschem Recht. Zuständig ist das Gericht Düsseledorf.